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107.111 IMVOIAMRIFM CH-BE

Art. 13 Verordnung über die Information und die Medienförderung (IMV) - Form der Antwort

Information der Öffentlichkeit - Information auf Anfrage - Formlose Anfrage
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Art. 13 Verordnung über die Information und die Medienförderung (IMV) · Form der Antwort

1. Mündliche Anfragen werden in der Regel mündlich, schriftliche Anfragen in der Regel schriftlich beantwortet.

2. Für die Gewährung des Zugangs zu Informationen gilt zudem sinngemäss Artikel 23.

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