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Art. 4 Gesetz über die Information und die Medienförderung (IMG) - Kommissionen

Öffentlichkeit der Sitzungen - Grosser Rat
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Art. 4 Gesetz über die Information und die Medienförderung (IMG) · Kommissionen

Sitzungen und Beratungsunterlagen von Kommissionen und anderen Organen des Grossen Rates sind grundsätzlich nicht öffentlich.

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