Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 34f Gesetz über die Information und die Medienförderung (IMG)

Förderungsmassnahmen in den Bereichen Medien und politische Bildung - Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz
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Art. 34f Gesetz über die Information und die Medienförderung (IMG)

Der Kanton kann zur Förderung der Medienkompetenz Massnahmen ergreifen oder finanzieren, die den Zugang zu Medienangeboten erleichtern.

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