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Art. 3 Gesetz über die Information und die Medienförderung (IMG) - Plenum

Öffentlichkeit der Sitzungen - Grosser Rat
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Art. 3 Gesetz über die Information und die Medienförderung (IMG) · Plenum

Die Sitzungen und Beratungsunterlagen des Grossen Rates sind grundsätzlich öffentlich.

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