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Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gebietsänderungskonkordat über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg

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Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gebietsänderungskonkordat über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg

1. Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.

2. Dieser Beschluss und das Gebietsänderungskonkordat treten gleichzeitig mit dem Clavaleyres-Gesetz ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.

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