105.41
CLAGLCLA
CH-BE
Art. 9 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) - Gebietsänderungskonkordat
Kantonswechsel
Art. 9 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) · Gebietsänderungskonkordat
1. Die Änderung des bernischen Kantonsgebiets, die sich durch den Wechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg ergibt, ist Gegenstand eines zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg abzuschliessenden interkantonalen Vertrags (Gebietsänderungskonkordat).
2. Das Gebietsänderungskonkordat ordnet die Gebietsänderung an. Es berücksichtigt die von den Gemeinden beschlossene interkommunale Vereinbarung.
← Art. 8 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG)
Gegenstand
Art. 10 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) →