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Art. 5 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) - Interkommunale Vereinbarung

Gemeindeabstimmung in Clavaleyres
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Art. 5 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) · Interkommunale Vereinbarung

Die Modalitäten des Zusammenschlusses sind von den beteiligten Gemeinden vorgängig in einer interkommunalen Vereinbarung festzuhalten.

Der Inhalt der Vereinbarung richtet sich nach dem Recht des Kantons Freiburg.

Die Entsendung von Mitgliedern aus dem Ortsteil Clavaleyres in den Generalrat und in den Gemeinderat von Murten richtet sich nach dem entsprechenden Spezialgesetz des Kantons Freiburg.

Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz prüft die Vereinbarung vor der Abstimmung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Recht des Kantons Bern.

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