105.41
CLAGLCLA
CH-BE
Art. 4 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) - Durchführung
Gemeindeabstimmung in Clavaleyres
Art. 4 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) · Durchführung
1. Dieses Gesetz ermächtigt die Einwohnergemeinde Clavaleyres, eine Abstimmung über ihren Zusammenschluss mit der Gemeinde Murten und den für den Vollzug des Zusammenschlusses notwendigen Wechsel zum Kanton Freiburg durchzuführen.
2. Die Abstimmung findet an der Urne statt.
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Gegenstand
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