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Art. 2 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) - Anwendbares Recht

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Art. 2 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) · Anwendbares Recht

1. Für die Gemeindeabstimmung sind die kantonale Gemeindegesetzgebung sowie die kantonale Gesetzgebung über die politischen Rechte anwendbar, soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält.

2. Nicht anwendbar sind Artikel 4 Absätze 2 und 3 sowie die Artikel 4b bis 4l des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG) betreffend den Zusammenschluss von Gemeinden.

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