105.41
CLAGLCLA
CH-BE
Art. 17 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG)
Schlussbestimmung
Art. 17 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG)
1. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
2. Er hebt dieses Gesetz auf,
a) wenn eine oder beide Gemeinden den Zusammenschluss abgelehnt haben,
b) wenn einer oder beide Kantone das Gebietsänderungskonkordat abgelehnt haben,
c) wenn die Bundesversammlung die Gebietsänderung nicht genehmigt hat,
d) sobald der Kantonswechsel vollzogen und der Zusammenschluss umgesetzt sind.