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Art. 16 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) - Gesetzestechnische Aktualisierung der Gesetzgebung

Kantonswechsel
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Art. 16 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) · Gesetzestechnische Aktualisierung der Gesetzgebung

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, in der kantonalen Gesetzgebung die formalen und redaktionellen Anpassungen der Bestimmungen mit Bezug auf die Einwohnergemeinde Clavaleyres auf den Zeitpunkt des Kantonswechsels vorzunehmen.

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