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EVWSCHGOILPAPOILPSEVOI
CH-BE
Art. 3 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Wappenschutzgesetzgebung (EV WSchG) - Kantonswappen und Amtsbezirkswappen
Art. 3 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Wappenschutzgesetzgebung (EV WSchG) · Kantonswappen und Amtsbezirkswappen
Das Kantonswappen wird wie folgt festgelegt: In Rot ein goldener Schrägbalken, belegt mit einem schreitenden rot bewehrten, bezungten und gezoteten schwarzen Bären.
Es trägt die Souveränitätskrone und unterscheidet sich dadurch von den Wappen des Amtsbezirks Bern (ohne Oberwappen) und der Einwohnergemeinde Bern (mit Mauerkrone).
Die Amtsbezirkswappen werden in Anhang 1 festgelegt.