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Art. 3 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Wappenschutzgesetzgebung (EV WSchG) - Kantonswappen und Amtsbezirkswappen

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Art. 3 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Wappenschutzgesetzgebung (EV WSchG) · Kantonswappen und Amtsbezirkswappen

Das Kantonswappen wird wie folgt festgelegt: In Rot ein goldener Schrägbalken, belegt mit einem schreitenden rot bewehrten, bezungten und gezoteten schwarzen Bären.

Es trägt die Souveränitätskrone und unterscheidet sich dadurch von den Wappen des Amtsbezirks Bern (ohne Oberwappen) und der Einwohnergemeinde Bern (mit Mauerkrone).

Die Amtsbezirkswappen werden in Anhang 1 festgelegt.

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