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Art. 6 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) - Gegenstand der Gemeindeabstimmung

Gemeindeabstimmungen
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Art. 6 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) · Gegenstand der Gemeindeabstimmung

1. Den Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden wird folgende Frage zur Abstimmung vorgelegt: « Wollen Sie, dass die Einwohnergemeinde [Name der entsprechenden Gemeinde] dem Kanton Jura beitritt ? ».

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