105.233
KBJGLAJB
CH-BE
Art. 6 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) - Gegenstand der Gemeindeabstimmung
Gemeindeabstimmungen
Art. 6 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) · Gegenstand der Gemeindeabstimmung
1. Den Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden wird folgende Frage zur Abstimmung vorgelegt: « Wollen Sie, dass die Einwohnergemeinde [Name der entsprechenden Gemeinde] dem Kanton Jura beitritt ? ».