105.233
KBJGLAJB
CH-BE
Art. 2 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) - Anwendbares Recht
Allgemeines
Art. 2 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) · Anwendbares Recht
1. Für die Gemeindeabstimmungen sind die einschlägigen Gemeindereglemente und die kantonale Gemeindegesetzgebung anwendbar, soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält.