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Art. 15 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) - Bericht an den Grossen Rat

Kantonswechsel
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Art. 15 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) · Bericht an den Grossen Rat

Sobald der Kantonswechsel erfolgt ist, legt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Bericht über den Ablauf und den Abschluss des Kantonswechsels vor.

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