Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
105.233 KBJGLAJB CH-BE

Art. 10 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) - Konkordat

Kantonale Abstimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) · Konkordat

1. Die Änderung des Kantonsgebiets, die sich durch den Wechsel von bernjurassischen Gemeinden zum Kanton Jura ergibt, ist Gegenstand eines mit dem Kanton Jura abzuschliessenden Konkordats.

2. Das Konkordat ordnet die Gebietsänderung an, regelt die Grundzüge des Wechsels der betroffenen Gemeinden zum Kanton Jura und sieht gleichzeitige Abstimmungen in beiden Kantonen vor.

3. Es ermächtigt den Regierungsrat, mit dem Kanton Jura eine interkantonale Vereinbarung auszuhandeln und abzuschliessen, in der die Einzelheiten des Wechsels der betroffenen Gemeinden zum Kanton Jura geregelt sind.

4. Es unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung auf kantonaler Ebene (Art. 53 Abs. 3 BV und Art. 61 Abs. 1 Bst. d der Kantonsverfassung).

← Art. 9 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) Gegenstand Art. 11 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →