103.11
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Art. 7h Publikationsverordnung (PuV) - Zugriff auf Meldungen mit Personendaten
Amtsblatt des Kantons Bern - ...
Art. 7h Publikationsverordnung (PuV) · Zugriff auf Meldungen mit Personendaten
1. Bei Meldungen mit Personendaten schränken die Meldestellen die Dauer der Zugriffsmöglichkeit über die Suchfunktion im Internet ein, jedoch nicht auf weniger als einen Monat. Der Zugriff über die Suchfunktion ist so lange zulässig, bis der Zweck der Veröffentlichung erfüllt ist.