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Art. 7d Publikationsverordnung (PuV) - 2. Ausnahme

Amtsblatt des Kantons Bern - ...
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Art. 7d Publikationsverordnung (PuV) · 2. Ausnahme

1. Meldestellen, die nur vereinzelt im Amtsblatt publizieren, können auf eine Registrierung und somit auf einen Zugriff auf die Publikationsplattform verzichten.

2. Sie reichen ihre Meldungen bei der zuständigen Stelle der Staatskanzlei ein.

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