Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 1 Publikationsverordnung (PuV) - Herausgabe

Bernische Amtliche Gesetzessammlung (BAG)
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Art. 1 Publikationsverordnung (PuV) · Herausgabe

1. Die Bernische Amtliche Gesetzessammlung wird in beiden Amtssprachen am zweitletzten Mittwoch jedes Monats im Internet veröffentlicht.

2. Die Einsichtnahme im Internet ist kostenlos.

3. Die in einem Jahr veröffentlichten Erlasse werden in der Reihenfolge ihrer Veröffentlichung fortlaufend numeriert.

4. Zu jeder Veröffentlichung wird ein Inhaltsverzeichnis erstellt.

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