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Art. 11 Publikationsgesetz (PuG) - Massgebender Text

Bernische Amtliche Gesetzessammlung (BAG) - Wirkungen der Veröffentlichung
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Art. 11 Publikationsgesetz (PuG) · Massgebender Text

1. Die deutsche und die französische Fassung der in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung veröffentlichten kantonalen Erlasse sind in gleicher Weise massgebend.

2. Erfolgt die Veröffentlichung in der Form eines Verweises, so ist der Text, auf den verwiesen wird, massgebend.

3. Die massgebende Fassung von Texten des interkantonalen und des internationalen Rechts bestimmt sich nach diesem selbst.

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