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SSTVOSTPRSS
CH-BE
Art. 9 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) - Einreichung der Gesuche und Geschäftsverwaltung
Staatsbeiträge aus dem Kulturförderungsfonds
Art. 9 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) · Einreichung der Gesuche und Geschäftsverwaltung
1. Die Gesuche um Staatsbeiträge aus dem Kulturförderungsfonds an kulturelle Tätigkeiten im Berner Jura oder mit besonderem Bezug zum Berner Jura sind beim BJR einzureichen, sofern der Beitrag nicht Vorhaben von nationaler, interkantonaler oder gesamtkantonaler Bedeutung dient, mit Ausnahme der interjurassischen Vorhaben.
1a Der BJR bestätigt den Empfang und leitet das Gesuch weiter an das Amt für Kultur.
2. Das Amt für Kultur registriert und verwaltet die Gesuche und überweist sie gegebenenfalls mit einem Antrag der französischsprachigen Kommission für allgemeine kulturelle Fragen an den BJR.
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Sitz
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