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102.111 SSTVOSTPRSS CH-BE

Art. 6 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) - Einreichung der Gesuche und Geschäftsverwaltung

Staatsbeiträge aus dem Lotteriefonds oder aus dem Sportfonds
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Art. 6 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) · Einreichung der Gesuche und Geschäftsverwaltung

1. Die aus dem Berner Jura stammenden Gesuche um Beiträge aus dem Lotterie- und dem Sportfonds sind beim Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion einzureichen.

2. Das Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion registriert und verwaltet die Gesuche und überweist sie an den BJR.

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