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CH-BE
Art. 5 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) - Zuweisung von Gemeindeaufgaben an den RFB und Gemeindebeitrag
Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB)
Art. 5 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) · Zuweisung von Gemeindeaufgaben an den RFB und Gemeindebeitrag
1. Die Einwohnergemeinden des Verwaltungskreises Biel/Bienne informieren die Staatskanzlei, wenn sie die Absicht haben, dem RFB Gemeindeaufgaben zuzuweisen.
2. Die Ausübung der politischen Mitwirkung auf Gemeindeebene (Art. 47 SStG) ist eine Gemeindeaufgabe im Sinne von Absatz 1, deren Kosten zu Lasten der betreffenden Gemeinde gehen.
3. Der Gemeindebeitrag gemäss Artikel 44 Absatz 1 SStG deckt die Kosten, die dem RFB für die Stellungnahmen, die er im Rahmen kommunaler Vernehmlassungen verfasst, entstehen.
4. Die Staatskanzlei berechnet einmal pro Jahr den Gemeindebeitrag jeder Gemeinde und stellt ihn ihnen in Rechnung.
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Sitz
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