Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
102.111 SSTVOSTPRSS CH-BE

Art. 22 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) - Übergangsbestimmungen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) · Übergangsbestimmungen

1. Artikel 15 und 19 SStG[[9]] gelten nicht für Beitragsgesuche, die vor der vollständigen Einsetzung des Bernjurassischen Rats eingereicht worden sind.

2. Die Finanzrahmen, die dem BJR für das Jahr 2006 zur Verfügung stehen (Art. 17 und 20 SStG), werden um den Betrag der Beiträge reduziert, die vor der vollständigen Einsetzung des BJR bewilligt worden sind.

← Art. 21 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) Sitz Art. 23 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →