Art. 20 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) - Gegenstände gemäss Artikel 46 Absatz 1 SStG
Art. 20 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) · Gegenstände gemäss Artikel 46 Absatz 1 SStG
1. Die in Artikel 46 Absatz 1 SStG vorgesehene politische Mitwirkung betrifft folgende Geschäfte aus den Direktionen und der Staatskanzlei
a) Entscheidungen, welche die französischsprachige Bevölkerung des Verwaltungskreises Biel/Bienne besonders betreffen und die für sie von allgemeiner Tragweite sind oder denen grosse politische Bedeutung zukommt;
b) Entscheidungen, die das französischsprachige Personal der Kantonsverwaltung besonders und insgesamt betreffen.
2. Die in Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe b SStG vorgesehene politische Mitwirkung betrifft die Staatsbeitragsgesuche für kulturelle Tätigkeiten aus dem Verwaltungskreis Biel/Bienne.
3. Die in Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe d SStG vorgesehene politische Mitwirkung betrifft die Ernennungsverfügungen für folgende Funktionen
a) französischsprachige Vizestaatsschreiberin oder französischsprachiger Vizestaatsschreiber,
b) französischsprachige Generalsekretärin oder französischsprachiger Generalsekretär sowie französischsprachige stellvertretende Generalsekretärin oder französischsprachiger stellvertretender Generalsekretär der Bildungs- und Kulturdirektion,
c) Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter des Grundbuchkreises II,
d) ...
e) Vorsteherin oder Vorsteher sowie stellvertretende Vorsteherin oder stellvertretender Vorsteher des regionalen Betreibungs- und Konkursamts Berner Jura-Seeland,
f) ...
g) Leiterin oder Leiter der französischsprachigen Verwaltungsstelle des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR),
h) Präsidentin oder Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel/Bienne (KESB Biel/Bienne),
i) Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle Berner Jura des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM),
i1) stellvertretende Kreiskommandantin oder stellvertretender Kreiskommandant des Kantons Bern,
i2) Leiterin oder Leiter des Verkehrsprüfzentrums Seeland/Berner Jura des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA),
k) Beauftragte oder Beauftragter für französischsprachige und zweisprachige Angelegenheiten des Amts für Kultur (AK) sowie Kulturbeauftragte oder Kulturbeauftragter des BJR,
l) Leiterin oder Leiter der französischsprachigen Abteilung des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB),
m) Leiterin oder Leiter der französischsprachigen Abteilung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA),
n) Leiterin oder Leiter der französischsprachigen Abteilung des Amts für Hochschulen (AH),
o) Schulinspektorinnen und Schulinspektoren des regionalen Schulinspektorats Welschbiel-Berner Jura,
p) Regionalleiterin oder Regionalleiter sowie stellvertretende Regionalleiterin oder stellvertretender Regionalleiter des Berufsberatungs- und Informationszentrums der Region Französischsprachiger Kantonsteil (BIZ der Region Französischsprachiger Kantonsteil),
q) stellvertretende Regierungsstatthalterin oder stellvertretender Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Biel/Bienne, sofern die Regierungsstatthalterin oder der Regierungsstatthalter deutschsprachig ist,
r) ...
s) Chefin oder Chef der Regionalpolizei Seeland-Berner Jura,
t) stellvertretende Vorsteherin oder stellvertretender Vorsteher des Amts für Kommunikation (KomBE), die oder der für die Kommunikation auf Französisch zuständig ist.
4. Die in Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe f SStG vorgesehene politische Mitwirkung umfasst auch die Entgegennahme und Prüfung von Gesuchen um finanzielle Unterstützung, die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller aus dem Verwaltungskreis Biel/Bienne an den RFB richten.