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102.111 SSTVOSTPRSS CH-BE

Art. 2 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) - Amtsperiode des Büros

Bernjurassischer Rat (BJR)
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Art. 2 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) · Amtsperiode des Büros

1. Die Amtsdauer des Büros beginnt am 1. Juni und endet am 31. Mai des folgenden Jahres.

2. Vakanzen während der Amtsdauer werden für die verbleibende Dauer neu besetzt.

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