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Art. 14 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) - Französischsprachige Kommission für allgemeine kulturelle Fragen und FRAKO

Kulturpolitisches Konzept
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Art. 14 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) · Französischsprachige Kommission für allgemeine kulturelle Fragen und FRAKO

1. Die französischsprachige Kommission für allgemeine kulturelle Fragen ist beratendes Organ für den BJR. Sie nimmt in dieser Eigenschaft die in den Artikeln 25 und 26 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV) 4 genannten Aufgaben wahr.

2. Die Französischsprachige Koordinationskonferenz (FRAKO) koordiniert die Beziehungen zwischen den zuständigen Organisationseinheiten und beteiligt sich an der administrativen Verwaltung der Geschäfte.

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