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102.111 SSTVOSTPRSS CH-BE

Art. 11 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) - Finanzielle Verwaltung

Staatsbeiträge aus dem Kulturförderungsfonds
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Art. 11 Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsverordnung, SStV) · Finanzielle Verwaltung

1. Das Amt für Kultur zahlt die Beiträge aus.

2. Die Summe der vom BJR und vom Regierungsrat gesprochenen Beiträge wird in der Fondsrechnung separat ausgewiesen.

3. Wird der Finanzrahmen gemäss Artikel 17 SStG in einem Jahr nicht ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den folgenden Jahren verwendet werden.

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