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102.111.3 RBJR-RFBRCCJB-CAFBJR-RFB CH-BE

Art. 8 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) - Zusammenarbeit der Ad-hoc-Kommissionen der beiden Räte

Allgemeine Organisation der gegenseitigen Beziehungen
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Art. 8 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) · Zusammenarbeit der Ad-hoc-Kommissionen der beiden Räte

1. Die Ad-hoc-Kommissionen der beiden Räte können eine Abordnung des jeweils anderen Rats zur Teilnahme an ihren Sitzungen einladen, wenn die behandelten Dossiers sowohl den Berner Jura als auch den Verwaltungskreis Biel/Bienne betreffen.

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