102.111.3
RBJR-RFBRCCJB-CAFBJR-RFB
CH-BE
Art. 8 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) - Zusammenarbeit der Ad-hoc-Kommissionen der beiden Räte
Allgemeine Organisation der gegenseitigen Beziehungen
Art. 8 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) · Zusammenarbeit der Ad-hoc-Kommissionen der beiden Räte
1. Die Ad-hoc-Kommissionen der beiden Räte können eine Abordnung des jeweils anderen Rats zur Teilnahme an ihren Sitzungen einladen, wenn die behandelten Dossiers sowohl den Berner Jura als auch den Verwaltungskreis Biel/Bienne betreffen.
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Ebenen der Zusammenarbeit
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