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102.111.3 RBJR-RFBRCCJB-CAFBJR-RFB CH-BE

Art. 7 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) - Zusammenarbeit zwischen den anderen ständigen Kommissionen der beiden Räte

Allgemeine Organisation der gegenseitigen Beziehungen
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Art. 7 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) · Zusammenarbeit zwischen den anderen ständigen Kommissionen der beiden Räte

Die anderen ständigen Kommissionen der beiden Räte können eine Abordnung des jeweils anderen Rats zur Teilnahme an ihren Sitzungen einladen, wenn die behandelten Dossiers sowohl den Berner Jura als auch den Verwaltungskreis Biel/Bienne betreffen.

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