102.111.3
RBJR-RFBRCCJB-CAFBJR-RFB
CH-BE
Art. 7 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) - Zusammenarbeit zwischen den anderen ständigen Kommissionen der beiden Räte
Allgemeine Organisation der gegenseitigen Beziehungen
Art. 7 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) · Zusammenarbeit zwischen den anderen ständigen Kommissionen der beiden Räte
Die anderen ständigen Kommissionen der beiden Räte können eine Abordnung des jeweils anderen Rats zur Teilnahme an ihren Sitzungen einladen, wenn die behandelten Dossiers sowohl den Berner Jura als auch den Verwaltungskreis Biel/Bienne betreffen.
← Art. 6 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB)
Ebenen der Zusammenarbeit
Art. 8 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) →