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102.111.3 RBJR-RFBRCCJB-CAFBJR-RFB CH-BE

Art. 5 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) - Zusammenarbeit zwischen der Bildungskommission des BJR und der Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales des RFB

Allgemeine Organisation der gegenseitigen Beziehungen
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Art. 5 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) · Zusammenarbeit zwischen der Bildungskommission des BJR und der Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales des RFB

1. Die Bildungskommission des BJR und die Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales des RFB kommen bei Bedarf zu gemeinsamen Sitzungen zusammen, um die Geschäfte aus dem Zuständigkeitsbereich der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern zu prüfen und vorzubereiten.

2. Die gemeinsamen Sitzungen werden durch die Vorsitzenden der beiden Kommissionen einberufen.

3. Die Präsidentin oder der Präsident der FRAKO ist eingeladen, mit einer Abordnung der FRAKO, falls die Dossiers dies erfordern, an den gemeinsamen Sitzungen der beiden Kommissionen teilzunehmen.

4. Die Vorsitzenden der beiden Kommissionen leiten die gemeinsamen Sitzungen im Wechsel.

5. Die FRAKO kann eine gemeinsame Sitzung der beiden Kommissionen verlangen.

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