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Art. 3 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) - Zusammenarbeit der Präsidentinnen und Präsidenten

Allgemeine Organisation der gegenseitigen Beziehungen
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Art. 3 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) · Zusammenarbeit der Präsidentinnen und Präsidenten

Die Präsidentinnen oder Präsidenten der beiden Räte treffen sich regelmässig, um die gemeinsamen Geschäfte zu prüfen.

Sie treffen sich, um die Traktandenlisten der Vollversammlungen vorzubereiten und die erforderlichen Schritte einzuleiten.

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