Art. 17 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) - Allgemeines kulturpolitisches Konzept und Kulturförderungsbeiträge
Art. 17 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) · Allgemeines kulturpolitisches Konzept und Kulturförderungsbeiträge
1. Der BJR und der RFB einigen sich über die Einzelheiten der Konsultation des RFB
a) bei der Ausarbeitung des allgemeinen kulturpolitischen Konzepts des BJR;
b) bei der Gewährung von kantonalen Kulturförderungsbeiträgen und von Beiträgen aus dem Lotterie- und aus dem Sportfonds, die in den Zuständigkeitsbereich des BJR fallen, wenn das Geschäft auch die französischsprachige Bevölkerung des Verwaltungskreises Biel/Bienne betrifft.
2. Sie streben namentlich die Förderung des regionalen kulturellen Lebens an, indem sie Kulturprojekte und Kulturschaffende aus dem Verwaltungskreis Biel/Bienne und dem Berner Jura mit Quersubventionen unterstützen.
3. Die Zusammenarbeit von RFB und BJR im Kulturbereich erfolgt namentlich über die BJR-Kulturbeauftragte oder den BJR-Kulturbeauftragten, die oder der als Beauftragte oder Beauftragter für französisch- oder zweisprachige Angelegenheiten des Amts für Kultur mit dem RFB zusammenarbeitet.