Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
102.111.3 RBJR-RFBRCCJB-CAFBJR-RFB CH-BE

Art. 13 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) - Sitzungsgelder und Reiseentschädigungen

Allgemeine Organisation der gegenseitigen Beziehungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) · Sitzungsgelder und Reiseentschädigungen

1. Die Mitglieder des BJR und des RFB, die an gemeinsamen Sitzungen oder Vollversammlungen gemäss Artikel 4 bis 9 teilnehmen, haben Anspruch auf die in den jeweiligen Geschäftsordnungen der beiden Räte festgelegten Sitzungsgelder und Reiseentschädigungen.

← Art. 12 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) Ebenen der Zusammenarbeit Art. 14 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →