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102.111.3 RBJR-RFBRCCJB-CAFBJR-RFB CH-BE

Art. 10 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) - Nichtöffentlichkeit der Sitzungen

Allgemeine Organisation der gegenseitigen Beziehungen
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Art. 10 Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (R BJR-RFB) · Nichtöffentlichkeit der Sitzungen

1. Die Sitzungen und Vollversammlungen gemäss Artikel 4 bis 9 finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, sofern die betreffenden Organe nichts anderes beschliessen.

2. Grundsätzlich nehmen die beiden Generalsekretärinnen oder Generalsekretäre mit beratender Stimme an den verschiedenen Sitzungen und Vollversammlungen teil.

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