102.111.2
GORFBRCAFRCABRFB
CH-BE
Art. 9 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) - Traktanden
Organisation des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) - Plenarsitzungen des RFB
Art. 9 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) · Traktanden
1. Der RFB kann nur über traktandierte Gegenstände oder über solche, die aus terminlichen Gründen zu Beginn der Sitzung auf die Traktandenliste gesetzt werden, gültig befinden.
2. Er kann beschliessen, dass ein bestimmtes Geschäft für eine nächste Plenarsitzung traktandiert werden muss.
← Art. 8 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB)
Organisation des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) - Sitz
Art. 10 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) →