Art. 8 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) - Einberufung
Art. 8 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) · Einberufung
1. Der RFB kommt mindestens einmal pro Quartal auf Einladung der Präsidentin oder des Präsidenten zu einer Plenarsitzung zusammen.
2. Eine Einberufung ist ausserdem möglich
a) auf Verlangen einer kantonalen Direktion, der Staatskanzlei oder einer Gemeinde des Verwaltungskreises Biel/Bienne,
b) auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern.
3. Die Einladung wird mindestens eine Woche vor dem Sitzungsdatum zusammen mit der Traktandenliste und den nötigen Unterlagen zugestellt.
4. Die Frist zur Einberufung einer Plenarsitzung kann in dringlichen Fällen, namentlich bei ausserordentlichen Plenarsitzungen, verkürzt werden.
5. Jedes Mitglied ist zur Teilnahme an den Sitzungen des RFB verpflichtet. Im Verhinderungsfall ist die Präsidentin bzw. der Präsident oder das Generalsekretariat zu informieren.