Art. 4 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) - Wahlverfahren
Art. 4 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) · Wahlverfahren
1. Die scheidende Präsidentin oder der scheidende Präsident bzw. das älteste Mitglied hat den Vorsitz solange inne, bis alle Mitglieder des Büros gewählt sind.
2. Der RFB bezeichnet zwei Stimmenzählerinnen oder Stimmenzähler aus seiner Mitte.
3. Für die Wahlen gilt folgende Reihenfolge: Präsidentin oder Präsident, Vizepräsidentin oder Vizepräsident, übrige Mitglieder des Büros.
4. Die Wahlen finden in einem einzigen und geheimen Wahlgang statt.
5. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit erfolgt die Wahl durch Losentscheid der oder des Vorsitzenden.
6. Der RFB kann eine Wahl mit offenem Handmehr vornehmen, wenn die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Zahl der zu vergebenden Ämter nicht übersteigt.
7. Für eine Wahl mit offenem Handmehr bedarf es der absoluten Mehrheit der Mitglieder des RFB.