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Art. 25 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) - Stellung

Generalsekretariat
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Art. 25 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) · Stellung

1. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär ist administrativ dem Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR) der Staatskanzlei des Kantons Bern angegliedert. Sie oder er ist bei der Ausübung ihrer oder seiner Funktion unabhängig, nur dem RFB sowie dessen Präsidentin oder Präsidenten Rechenschaft schuldig und arbeitet nach deren bzw. dessen Weisungen.

2. Das periodische Mitarbeitergespräch findet unter der Leitung der Vorsteherin oder des Vorstehers des Amts für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR) der Staatskanzlei statt.

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