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Art. 21 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) - Sitzungsgelder

Entschädigung der Mitglieder des RFB
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Art. 21 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) · Sitzungsgelder

1. Die Mitglieder des RFB erhalten eine Sitzungsgeld in der Höhe von

a) 200 Franken für eine halbtägige Sitzung,

b) 300 Franken für eine ganztätige Sitzung.

2. Die Sitzungsgelder werden ausgerichtet für die Teilnahme an den Plenarsitzungen sowie an den Sitzungen des Büros, der Kulturkommission, der Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales sowie der Ad-hoc-Kommissionen.

2a. Die Sitzungsgelder für die Teilnahme an den Sitzungen der Kommission Institutionen und kommunale Zweisprachigkeit werden nur an diejenigen Mitglieder ausgerichtet, die als Vertreterinnen und Vertreter des RFB in der Kommission Einsitz haben.

3. Die Präsidentin oder der Präsident des RFB sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Kulturkommission, der Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales und der Ad-hoc-Kommissionen erhalten ein doppeltes Sitzungsgeld. Dies gilt auch für die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, die eine Sitzung tatsächlich leiten.

3a. Die Präsidentin oder der Präsident der Kommission Institutionen und kommunale Zweisprachigkeit erhält ein doppeltes Sitzungsgeld, sofern sie oder er als Vertreterin oder Vertreter des RFB in der Kommission Einsitz hat. Dies gilt auch für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten, die oder der eine Sitzung tatsächlich leitet.

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