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Art. 20 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB)

Organisation des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) - Beizug von Sachverständigen und Fachleuten
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Art. 20 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB)

1. Das Plenum, das Büro, die Kulturkommission, die Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales sowie die Ad-hoc-Kommissionen können im Rahmen der finanziellen Mittel, die im Budget der Staatskanzlei für den RFB zur Verfügung stehen, Sachverständige und Fachleute mit der Prüfung bestimmter Angelegenheiten beauftragen.

2. Die Teilnahme von Sachverständigen und Fachleuten an den Sitzungen der auftraggebenden Organe richtet sich nach Artikel 11.

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