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Art. 13a Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) - Kommission Institutionen und kommunale Zweisprachigkeit

Organisation des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) - Kommissionen des RFB
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Art. 13a Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) · Kommission Institutionen und kommunale Zweisprachigkeit

1. Der RFB setzt in Absprache mit den Gemeinden Biel und Leubringen eine ständige Kommission ein, die das Handeln des RFB mit den regionalen Institutionen und mit den zweisprachigen Gemeinden koordiniert.

2. Diese Kommission, die ein gemischtes Organ zwischen dem RFB und diesen beiden Einwohnergemeinden ist, wählt ihren Namen und ihre Aufgaben und organisiert sich selbst.

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