Art. 13 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) - Kulturkommission
Art. 13 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) · Kulturkommission
1. Der RFB bildet aus seiner Mitte die Kulturkommission, die sich aus drei bis fünf Mitgliedern zusammensetzt.
2. Die Mitglieder und die Präsidentin oder der Präsident der Kulturkommission werden durch den RFB ernannt.
3. Die Zusammensetzung der Kulturkommission gilt für die Dauer einer Legislaturperiode. Vakanzen werden für die restliche Dauer der Legislaturperiode neu besetzt.
4. Die Aufgaben und Befugnisse der Kulturkommission werden in einem separaten Reglement festgelegt, das durch den RFB erlassen wird.
5. Der RFB stützt seine kulturellen Tätigkeiten auf das von der Kulturkommission erarbeitete Kulturleitbild.
6. Die Kulturkommission kann die Präsidentin oder den Präsidenten oder andere Mitglieder des RFB einladen, mit beratender Stimme an ihren Sitzungen teilzunehmen.