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Art. 11 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) - Vertretungen der Verwaltung, Gäste

Organisation des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) - Plenarsitzungen des RFB
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Art. 11 Geschäftsordnung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (GO RFB) · Vertretungen der Verwaltung, Gäste

1. Der RFB und das Büro können Vertreterinnen und Vertreter der Kantonsverwaltung oder der Gemeindeverwaltungen an ihre Sitzungen einladen, namentlich, wenn Geschäfte behandelt werden, welche die Schulkoordination mit der Westschweiz und dem Kanton Jura betreffen.

2. Sie können auch andere Personen einladen, deren Fachmeinung zur Behandlung eines Geschäfts erforderlich ist.

3. Die Personen, die gemäss Absatz 1 und 2 an die Sitzungen eingeladen werden, haben beratende Stimme.

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