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Art. 3 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) - Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Organisation des Bernjurassischen Rats (BJR) - Wahl des Büros
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Art. 3 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) · Vorbereitung und Durchführung der Wahl

1. Die scheidende Präsidentin bzw. der scheidende Präsident ist mit Unterstützung des Generalsekretariats für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich. Sie oder er legt das Datum und den Ort der Wahl fest und stellt den Mitgliedern des BJR die Einberufung zur Sitzung wie folgt zu

a. mindestens eine Woche im Voraus für Plenarsitzungen und

b. mindestens zwei Wochen im Voraus für konstituierende Sitzungen.

2. Wenn die scheidende Präsidentin bzw. der scheidende Präsident nicht mehr Mitglied des BJR ist, kommen die Vorbereitung und Durchführung der Wahl dem ältesten Mitglied zu.

3. Die Mitglieder des BJR können einzeln oder als Fraktion Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorschlagen.

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