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Art. 24 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) - Aufgaben und Stellvertretung

Generalsekretariat
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Art. 24 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) · Aufgaben und Stellvertretung

1. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär hat folgende Aufgaben

a. **\*** Gewährleistung des Betriebs und Führen des Archivs des BJR;

b. **\*** Organisation und Protokollführung der Plenarsitzungen des BJR sowie der Büro- und Kommissionssitzungen;

c. **\*** Prüfung aller Geschäfte, die dem BJR unterbreitet werden, und Vorbereitung der Beschlüsse;

d. Verfassen der Entwürfe der Stellungnahmen, die im Rahmen der politischen Mitwirkung abgegeben werden;

e-f. **\*** ...

g. **\*** Durchführen des Verwaltungsverfahrens in Bezug auf die Gewährung von Staatsbeiträgen aus dem Lotteriefonds oder aus dem Sportfonds, dies in Zusammenarbeit mit dem Amt für Migration und Personenstand und der Sicherheits- und Finanzkommission, und Sicherstellen, dass der RFB konsultiert wird;

h. **\*** Prüfen, gemeinsam mit dem Generalsekretariat des RFB und in Zusammenarbeit mit der Französischsprachigen Koordinationskonferenz der Bildungs- und Kulturdirektion (FRAKO), der Geschäfte mit Bezug auf die Schulkoordination mit der Westschweiz und dem Kanton Jura;

i. **\*** Unterhalten der Beziehungen und Sicherstellen der Zusammenarbeit des BJR mit dem RFB, der Kantonsverwaltung, den öffentlichen oder privaten Organisationen und Vereinigungen;

k. **\*** den Mitgliedern des BJR diejenigen Informationen zur Verfügung stellen, die zur Ausübung ihres Mandats erforderlich sind;

l. **\*** Verfassen des jährlichen Tätigkeitsberichts des BJR;

m. Organisieren der Kontakte zu den Medien und Sicherstellen, dass diese gemäss den Weisungen des zuständigen Organs informiert werden;

n. **\*** Verwalten des Betriebsbudgets des BJR und dem BJR jährlich einen Budgetentwurf zu Händen der Staatskanzlei vorlegen;

o. Ernennen des Generalsekretariatspersonals;

p. Ausführen weiterer Aufgaben, die ihr oder ihm von der Präsidentin oder vom Präsidenten zugewiesen werden.

2. Die oder der Kulturdelegierte hat folgende Aufgaben

a. Ausarbeiten, nach Konsultation des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) sowie in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur, der französischsprachigen Kommission für allgemeine kulturelle Fragen und der Kulturkommission, des Entwurfs für ein allgemeines kulturpolitisches Konzept des BJR;

b. Durchführen des Verwaltungsverfahrens in Bezug auf die Gewährung von Staatsbeiträgen an kulturelle Aktivitäten, dies in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur und der Kulturkommission, und Sicherstellen, dass der RFB konsultiert wird;

3. Die Assistentin oder der Assistent der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs nimmt die Stellvertretung der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs wahr.

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