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102.111.1 GOBJRRCJBBJR CH-BE

Art. 23 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) - Reiseentschädigung

Entschädigung der Mitglieder des BJR
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Art. 23 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) · Reiseentschädigung

1. Die Mitglieder des BJR erhalten die gleichen Reiseentschädigungen wie die Mitglieder des Grossen Rates.

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