Art. 22 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) - Sitzungsgelder
Art. 22 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) · Sitzungsgelder
1. Die Mitglieder des BJR erhalten ein Sitzungsgeld in der Höhe von
a) 200 Franken für eine halbtägige Sitzung,
b) 300 Franken für eine ganztätige Sitzung.
2. Die Sitzungsgelder werden ausgerichtet für die Teilnahme
a) an den Plenarsitzungen des BJR sowie an den Sitzungen des Büros und der Kommissionen;
b) an anderen Sitzungen oder Veranstaltungen, wenn das betreffende Mitglied dort den BJR oder eines seiner Organe vertritt;
c) an Medienkonferenzen, wenn diese ausserhalb einer Sitzung stattfinden.
3. Die Präsidentin oder der Präsident des BJR sowie die Vorsitzenden der Kommissionen erhalten ein doppeltes Sitzungsgeld. Dies gilt auch für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des BJR sowie für die Vizevorsitzenden der Kommissionen, wenn sie eine Sitzung tatsächlich leiten.
4. Alle Mitglieder des BJR erhalten eine jährliche Pauschale von 250 Franken für die Vorbereitung der Sitzungen. Mitglieder, die einer Fraktion angehören, erhalten ab der sechsten Fraktionssitzung, an der sie teilnehmen, für jedes Legislaturjahr ebenfalls ein Sitzungsgeld von 50 Franken. Diese Entschädigungen werden zusätzlich zu den Entschädigungen gemäss Absatz 1 ausgerichtet.
5. Für Fraktionssitzungen, die nicht am Tag einer Plenarsitzung stattfinden, wird eine Reiseentschädigung ausgerichtet.