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102.111.1 GOBJRRCJBBJR CH-BE

Art. 18 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) - Beschlussfähigkeit, Abstimmungen

Organisation des Bernjurassischen Rats (BJR) - Kommissionen des BJR
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Art. 18 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) · Beschlussfähigkeit, Abstimmungen

1. Die Bestimmungen von Artikel 12, mit Ausnahme von Absatz 1, gelten sinngemäss für die Kommissionen.

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