102.111.1
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CH-BE
Art. 17 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) - Vertretungen der Verwaltung, Gäste
Organisation des Bernjurassischen Rats (BJR) - Kommissionen des BJR
Art. 17 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) · Vertretungen der Verwaltung, Gäste
Die Kommissionen und die Kommissionsvorsitzenden können Vertreterinnen und Vertreter der Kantonsverwaltung oder weitere Personen an ihre Sitzungen einladen, wenn bei der Behandlung eines Geschäfts die Meinung von Fachleuten erforderlich ist.